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In Personalfragen keine voreiligen Entscheidungen treffen! – „Corona-Kurzarbeit“

Antragstellung ab 16.März 2020 möglich – Alle Informationen zur neuen Regelung!

Für viele Betriebe stellt die aktuelle Situation eine große Herausforderung dar. Viele Unternehmen, die von den gesetzlichen Betriebsschließungen betroffen sind und mit erheblichen Umsatzrückgängen rechnen müssen, werden derzeit überlegen ob Sie Ihre Mitarbeiter kündigen müssen. Hierbei sollten die Unternehmen keine übereilten Maßnahmen setzen. Unternehmen müssen jetzt alle alternativen gut abwägen. Ein Personalabbau sollte nur das letzte Mittel sein, den es kommt wieder der nächste Aufschwung und dann werden wieder Fachkräfte gebraucht.

Beendigung des Dienstverhältnisses

Eine Beendigung des Dienstverhältnisses kann den Unternehmer sogar kurzfristig mehr kosten durch, anteilige Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung

Was können Sie tun, wenn ihre Mitarbeiter nicht oder nur mehr eingeschränkt eingesetzt werden können?
  • Insourcing, ausgelagerte Dienstleistungen betriebsintern erledigen
  • Vermeiden von Überstunden/Mehrarbeit
  • Vereinbarung des Abbaus von Zeitguthaben
  • Vereinbarung von Urlaub
  • Vereinbarung der (befristeten) Reduktion der Arbeitszeit (Teilzeit)
  • Vereinbarung von unbezahlten Urlaub / Bildungskarenz
  • Vereinbarung von Kurzarbeit
  • (Maßnahmen zur Verringerung des Personalstands)
Corona Kurzarbeit – Wie kann sie vereinbart werden?

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und in der Folge des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Die Corona Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigung zu erhalten.

Das neue Kurzarbeitsmodell wird für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer deutlich attraktiver sein und der Nettoverlust im arbeistlosen Einkommen wird vermutlich verkraftbar sein. Dieses neue Kurzarbeitsmodell enthält deutliche Verbesserungen im Vergleich zum bisherigen Modell und soll auch für KMU praktikabel sein.

Verfahren Corona Kurzarbeit – die notwendigen Schritte:
1. Schritt

Information einholen bei AMS oder WKO-möglichst zuerst im Internet, dann per Telefon/E-Mail

2. Schritt

Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw die dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen:

  • Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete
  • AMS-Antragsformular (Corona). Der Antrag auf Corona-Kurzarbeit kann bereits ab kommenden Montag, den 16.3.2020 bei der örtlichen Regionalstelle des AMS eingebracht werden. Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe kann rasch und rückwirkend ab 1. März gestellt werden. Das AMS arbeitet aktuell an einer neuen Richtlinie und an einem neuen Antragsformular (Das neue aktualisierte Formular ist voraussichtlich mit 18.03.2020 verfügbar). Bis dahin sollte man die Zeit nutzen, und sich an die Landes-Wirtschaftskammer wenden und die Sozialpartnervereinbarung vorbereiten.
  • Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Maßnahmen). Hier reicht jedenfalls eine kurze Begründung
3. Schritt

Übermittlung dieser Dokumente durch den Arbeitgeber an das AMS (via eAMS-Konto oder per E-Mail)

4. Schritt

Das AMS prüft und leitet die Unterlagen an die WKO und die zuständigen Fachgewerkschaften weiter (E-Mail).

5. Schritt

Hier gibt es 3 mögliche Wege:

  • Wenn die Gewerkschaft und WKO zustimmen wird die Zustimmung separat im elektronischen Schriftverkehr erteilt (an die Landesgeschäftstelle AMS; idealer Weise, das eingescannte Dokument)
  • Wenn WKO oder Fachgewerkschaft eine persönliche Beratung verlangt, ist ein Termin zu vereinbaren
  • Wenn die WKO oder Gewerkschaft ablehnt, sind das AMS und der andere Sozialpartner zu informieren. Das AMS informiert dann den Arbeitgeber.

 

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

Quelle: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html?shorturl=wkoat_corona

 

Updated on 17. März 2020

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