Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40% zu senken. Im wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant. Detaillierte Informationen werden jedoch erst mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen. Die Eckpunkte der neuen Steuerreform bis zum Jahr 2022:
Einkommensteuer
- Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung ( 60% oder 35% Pauschalbetrag vom Umsatz)
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
- Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Ab 2020 erhöhung der GWG-Grenze von Euro 400,00 auf Euro 800,00
- Ab 2021 erhöhung der GWG-Grenze auf Euro 1.000,00
- Senkung des Einkommensteuertarifs
- Ab 2021 Senkung des Eingangssteuersatz von 25% auf 30%
- Ab 2022 Senkung der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
- Ab 2022 Erhöhung des Werbekostenpauschales von Euro 132,00 auf Euro 300,00
- Zusammenlegung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu abzugsfähigen Privatausgaben
Umsatzsteuer
- Die Kleinunternehmergrenze wird von Euro 30.000,00 auf Euro 35.000,00 Jahresumsatz angehoben.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020
Körperschaftsteuer
- Senkung des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen
- Ab 2022 Senkung des Körperschaftsteuersatz von 25% auf 23%
- Ab 2023 Senkung des Körperschaftsteuersatz auf 21%
- Ausweitung des Gewinnfreibetrages ab 2022 (Grundfreibetrag bis Euro 100.000,00)