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Entlastung Österreich – Details der Steuerreform

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40% zu senken. Im wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant. Detaillierte Informationen werden jedoch erst mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen. Die Eckpunkte der neuen Steuerreform bis zum Jahr 2022:

Einkommensteuer

  • Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung ( 60% oder 35% Pauschalbetrag vom Umsatz)
  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
  • Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
    • Ab 2020 erhöhung der GWG-Grenze von Euro 400,00 auf Euro 800,00
    • Ab 2021 erhöhung der GWG-Grenze auf Euro 1.000,00
  • Senkung des Einkommensteuertarifs
    • Ab 2021 Senkung des Eingangssteuersatz von 25% auf 30%
    • Ab 2022 Senkung der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
  • Ab 2022 Erhöhung des Werbekostenpauschales von Euro 132,00 auf Euro 300,00
  • Zusammenlegung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu abzugsfähigen Privatausgaben

Umsatzsteuer

  • Die Kleinunternehmergrenze wird von Euro 30.000,00 auf Euro 35.000,00 Jahresumsatz angehoben.
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020

Körperschaftsteuer

  • Senkung des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen
    • Ab 2022 Senkung des Körperschaftsteuersatz von 25% auf 23%
    • Ab 2023 Senkung des Körperschaftsteuersatz auf 21%
  • Ausweitung des Gewinnfreibetrages ab 2022 (Grundfreibetrag bis Euro 100.000,00)

Updated on 3. Mai 2019

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